Frauenpolitik ist Mehrheitspolitik - über 50 % der bayerischen Bevölkerung sind Frauen!
Grüne Frauenpolitik zielt auf wirkliche Gleichberechtigung. Wir besetzen als einzige Partei Ämter und Mandate paritätisch! Nun arbeiten wir daran, daß auch die Gesellschaftsstrukturen gleichberechtigt werden: Wir wollen die Männerquote in Küche und Kinderzimmer eine Frauenquote am Arbeitsplatz in Führungspositionen, im gesicherten Ruhestand! Wir wollen Teilzeit auch für Führungskräfe und eine verläßliche Ganztagsbetreuung für Kinder aller Altersstufen; Wir wollen die unbefristete Einstellung von hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten zur kommunalen Pflichtaufgabe erhoben wissen und den im bayerischen Gleichstellungsgesetz enthaltenen Finanzierungsvorbehalt streichen.
Unsere Standpunkte zum § 218 Den bayerischen Sonderweg lehnen wir ab. Wir sind der Meinung daß die Bundesregelung zum § 218 auch in Bayern gelten muß: d.h. auch in Bayern soll ein plurales Angebot wohnortnaher Beratungsstellen sowie ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Abbruchmöglichkeiten vorhanden sein. Die erzwungene Mitwirkungspflicht der Frauen setzt diese unter Rechtfertigungsdruck und ist zudem eine Mißtrauenserklärung an die Arbeit der anerkannten Beratungsstellen. Das geplante Verbot von Spezialpraxen setzt Frauen in Bayern überflüssigen gesundheitlichen Risiken aus. Frauen in Notsituationen sollen durch die bayerischen Sondergesetze zum § 218 zusätzlichen psychischen und gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt werden. Dies lehnen wir ab! Wir fordern Selbstbestimmung und gleiches Recht - auch für Bayerns Frauen !
Frauenrechte schützen heißt Menschenrechte schützen Wir engagieren uns offensiv für die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte. Daher lehnen wir nicht nur die von der CSU-Landesregierung praktizierte inhumane Abschiebungspraxis ab, wir fordern auch ein eigenständiges, vom Ehemann unabhängiges, Aufenthaltsrecht für ausländische Frauen.
Arbeit sozialversichern Bei verkürzten Arbeitszeiten wollen wir, daß Sozialversicherungsansprüche erhalten bleiben und auch bei Niedriglöhnen gesichert sind. Nicht ausreichende abgesicherte Teilzeitarbeit oder die 620.- Mark-Jobs verhindern eine eigenständige Existenzsicherung von Frauen. Die Folge ist: viele Frauen haben keinerlei Rentenansprüche und sind im Alter daher häufig aus Sozialhilfe angewiesen. Um weiblicher Armut im Alter vorzubeugen, fordern wir: Sozialversicherungspflicht für alle dauerhaft Beschäftigten!
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